
WICHTIGE INFORMATION ZUR
REACH-VERORDNUNG
ANHANG XVII, 74
VERWENDUNG VON DIISOCYANATEN IN DER EU
VERORDNUNG (EU) 2020/1149
Ab dem 24.02.2022 befindet sich auf allen unseren Gebinden von PUR-Schaumsystemen Komponente B (diisocyanathaltigen Produkten) folgender Hinweis:
„Ohne eine zertifizierte Schulung ist ab dem 24. August 2023 der Umgang/ die Verarbeitung mit/ von Diisocyanaten untersagt.“
Arbeitgeber oder Selbstständige müssen vor dem 24. August 2023 dafür sorgen, dass vor der Verwendung diisocyanathaltiger Produkte eine erfolgreiche (zertifizierte) Schulung abgeschlossen wurde. Dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
Zurzeit werden alle Informationen und Notwendigkeiten von uns ermittelt und für Sie aufbereitet. Wir werden Sie weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen, damit Sie wie gewohnt sicher und gesetzeskonform mit unseren bewährten PUR Schaumsystemen fertigen können.
Über die Möglichkeiten sowie Art und Weise der Schulungen werden Sie nach Vorliegen der endgültigen Regelungen von uns informiert.
Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

+49 5171 70990
